AKCENTA bietet ihre Dienstleistungen auf Basis von Genehmigungen erteilt durch die Tschechische Nationalbank
Die Bewilligung zur Tätigkeit als Zahlungsinstitution haben wir als erste bankfremde Institution, im Februar 2011 auf Grund eines erfolgreichen Lizenzgenehmigungsverfahrens von der Tschechischen Nationalbank erhalten. Die Lizenz ist zeitlich nicht begrenzt und ermächtigt AKCENTA zur Gewährung der Zahlungsdienstleistungen gemäß § 3 Abs. 1 lit. a) b) c) d) e) f) des Gesetzes über den Zahlungsverkehr. Im Juli 2009 haben wir Bewilligung für die Tätigkeit als Wertpapierhändler im Umfang von Hauptinvestitionsdienstleistungen – gemäß § 4 Abs. 2 Lit. a), b), c) und a zusätzlichen Investitionsdienstleistungen - gemäß § 4 Abs.. 3 Lit. a) erhalten. Diese Lizenz berechtigt uns zur Durchführung von Termingeschäften (Forward und Swap). Zur Vollständigkeit ergänzen wir noch Eintragungen in Auszugaus dem Handelsregister.
Eine Dienstleistung im Ausland bietet AKCENTA aufgrund der Notifizierung der Tschechischen Nationalbank.
-Die Zahlungsdienste werden in folgenden Ländern ausgeführt: Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Frankreich, Deuschland,Belgien, Bulgarien, Italien, Niederlande, Österreich, Vereinigtes Königreich, Spanien (ČNB Lizenz der Zahlungsinstitution)
- Die Dienste eines Wertpapierhändlers bietet AKCENTA in diesen Ländern an: Slowakei, Polen, Ungarn, Rumänien, Frankreich, Deuschland, Belgien, Bulgarien, Italien, Niederlande, Österreich, Vereinigtes Königreich, Spanien (ČNB Lizenz eines Wertpapierhändlers)
Lizenz Archiv
- Bewilligung zur Tätigkeit als Zahlungsinstitut vom- 4.2.2011
- Lizenz OCP - vom 14.07.2009
- Devisenlizenz 311 – vom 06.12.2006
- Devisenlizenz 215 – vom 02.10.200
- Devisenlizenz 216 - vom 02.10.2000
Implementierung von MiFID in der AKCENTA
Am 3. Januar 2018 tritt die Richtlinie EU 2014/65/EU in Kraft (bekannt als MiFID II), die eine Reihe von Änderungen zur Verstärkung des Schutzes des Kunden, Verbesserung der Transparenz und Erteilung von detaillierteren Auskünften zu den Geschäften enthält. AKCENTA trifft eine Reihe von Maßnahmen, die mit diesen Anforderungen übereinstimmen - unten führen wir eine kurze Übersicht der bedeutendsten Änderungen an. Eine detailliertere Beschreibung einschließlich weiterer Änderungen ist in der Informationsbroschüre, die hier heruntergeladen werden kann, angeführt
Beurteilung des Zielmarktes - Eignungstest des Produktes für den Kunden
AKCENTA führt für ihre Kunden einen Eignungstest der Produkte durch, die angeboten werden. Zur Erfüllung dieser Anforderungen werden wir Sie in der nächsten Zeit mit neuen Investitionsfragebögen ansprechen. Das Ziel ist die Verbesserung der Informiertheit über mögliche Risiken der Investitionsdienstleistungen, insbesondere bei nichtprofessionellen Kunden und damit auch Sicherstellung eines größeren Ausmaßes ihres Schutzes.
Durchführung der Anweisungen zu den besten Bedingungen und im besten Interesse des Kunden
AKCENTA hat Regeln festgelegt, deren Ziel es ist, dass jede einzelne Anweisung des Klienten zu den besten Bedingungen durchgeführt wird, und ferner dass eine ständige Durchführung der Anweisungen zu den tatsächlich besten Bedingungen, fair, gerecht, professionell und im besten Interesse des Kunden sichergestellt wird.
Informationen zur Senkung des Wertes des Portfolios
AKCENTA informiert ihre Kunden über die Leistung deren Portfolios. Insbesondere bei Senkung des aktuellen Marktwertes des Portfolios um 10 % dessen Wertes, ggf. 20 %, 30 % usw. erhält der Kunde Informationen über solche Änderung des Wertes des Portfolios, und zwar jeweils spätestens bis zum Ende des gegebenen Arbeitstages.
Vorbeugung des Interessenkonfliktes
AKCENTA hat Regeln und Mechanismen zur Vorbeugung des Interessenkonfliktes eingestellt. Mit dem Ziel, Interessenkonflikten vorzubeugen, hat AKCENTA eine entsprechende Organisationsstruktur mit Kontrollmechanismen aufgebaut, womit Trennung von unvereinbaren Rollen sichergestellt und Vorbeugung von Interessenkonflikten garantiert werden.
Informationen über Kosten und begleitende Gebühren
Alle Kosten und zusammenhängende Gebühren, die für die Investitionsdienstleistung oder für die begleitenden Dienstleistungen dem Kunden verrechnet und mitgeteilt werden sollten, gehen von dem Anhang II der Verordnung EU 2017/565 aus. Auf Wunsch des Kunden gewährt AKCENTA diese Informationen vor dem Abschluss eines konkreten Geschäftes (konkrete Höhe der Kosten und Gebühren) und stellt sie anschließend in einzelne Posten aufgeteilt in dem Verzeichnis „Informationen / Pflichtgemäß nach MiFID veröffentlichte Informationen“ auf OLB zur Verfügung.
Information zu PRIIPS
Die Verordnung Nr. 1286/2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (nachfolgend PRIIPs) begründet die Pflicht der Bereitstellung des Basisinformationsblatts (nachfolgend KID) an Kleinanleger (die Kunden gemäß MiFID) vor der Erbringung einer Anlagedienstleistung.
Jedes KID ist individuell, beinhaltet bestimmte Informationen in Bezug auf ein bestimmtes Produkt / eine bestimmte Gattung der Anlagegeschäfte. Die AKCENTA verfasst und stellt keine KIDs bereit bei Verhandlungen über Termingeschäfte, die für den Zweck der Sicherung vereinbart werden. Auf Antrag des Klienten (Kunden gemäß MiFID) teilt die AKCENTA diese spezifischen Informationen bezüglich der jeweiligen Gattung der Geschäfte dem Klienten mit.
Veröffentlichung von Informationen über die Identität der Ausführungsplätze und die Qualität der Ausführung durch die Wertpapierfirmen
Die AKCENTA ist im Einklang mit den Art. 64-66 der Verordnung 2017/565 verpflichtet, die Regeln für die Auftragsausführung zu den besten Bedingungen einzuhalten. Das Ziel dieser Regeln ist, dass jeder einzelne Auftrag des Kunden im Einklang mit den zugehörigen Regeln für die Auftragsausführung ausgeführt wird und des Weiteren, dass eine durchgehende Ausführung von Aufträgen zu den tatsächlich besten Bedingungen sichergestellt wird. Diese Regeln werden durch die AKCENTA als gemeinsam für alle Kundenkategorien (Kleinanleger, professionelle Anleger und geeignete Gegenparteien) festgelegt.
Bei der Bewertung der Einhaltung der Best-Execution-Pflicht ist die spezifische Natur dieser Gattung von Geschäften zu berücksichtigen, als die durch die AKCENTA angebotenen Produkte (OTC-Derivate) Instrumente darstellen, die auf Grundlage eines spezifischen individuellen Auftrags des Kunden abgeschlossen werden und in der Tat über kein ganz genaues zum Handel an einem geregelten Markt (GM), multilateralen Handelssystem (MHS) oder organisierten Handelssystem (OHS) zugelassenes Äquivalent verfügen. Der Handelsplatz ist der Wertpapierhändler (AKCENTA) selbst und andere Faktoren, die vom Aspekt der best execution her relevant sind, sind Gegenstand einer individuellen Vereinbarung zwischen dem Wertpapierhändler und dem Kunden bei Verhandlungen über das jeweilige Produkt. Für die nicht-standardisierten OTC-Derivate legt die Verordnung 2017/565 des Weiteren fest, dass sie ein einzigartiges Vertragsverhältnis umfassen, das konkrete spezifische Bedingungen berücksichtigt, in denen sich der Kunde und der Wertpapierhändler (AKCENTA) befinden, sowie dass sie nicht für die Zwecke der Best-Execution-Ausführungsart vollwertig vergleichbar mit denjenigen Geschäften sein müssen, in denen es um die zum Handel am GM, MHS oder OHS zugelassenen Aktien geht. Da die Best-Execution-Pflicht bei allen Investitionsinstrumenten Anwendung findet, ist es auch bei den Produkten der AKCENTA notwendig, relevante Daten über den Markt zu sammeln, um zu überprüfen, ob der Preis, der dem Kunden am Markt für Produkte, die nicht an einer Börse gehandelt werden, angeboten wurde, korrekt ist und ob er die Erfüllung der Pflichten des Wertpapierhändlers, den Auftrag zu den bestmöglichen Bedingungen auszuführen, gewährleistet. D.h. der Händler (AKCENTA) kontrolliert die Korrektheit des konkreten Preises, der dem Kunden vorgeschlagen wurde, nicht nur anhand der ihm bekannten Marktinformationen, die er für die Einschätzung des Preises für das vereinbarte Produkt verwendet hat, sondern auch, soweit möglich, durch Vergleich mit ähnlichen oder vergleichbaren Produkten. Die Marktkonformität der OTC-Derivate, die mit dem Kunden vereinbart werden, wird überprüft, bevor der zugehörige Kontrakt abgeschlossen wird.
Unten werden die Kriterien für die Sicherstellung der bestmöglichen Bedingungen absteigend nach ihrer relativen Bedeutung genannt.